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   OLG Naumburg, 24.10.2011 - 1 Ws 744/11   

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https://dejure.org/2011,22213
OLG Naumburg, 24.10.2011 - 1 Ws 744/11 (https://dejure.org/2011,22213)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.10.2011 - 1 Ws 744/11 (https://dejure.org/2011,22213)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - 1 Ws 744/11 (https://dejure.org/2011,22213)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 67e Abs 2 StGB, § 67e Abs 3 S 1 StGB
    Sicherungsverwahrung: Frist zur Überprüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmunng der Höchstfrist zur Überprüfung der Fortdauer einer Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67e Abs. 3 S. 1
    Höchstfrist zur Überprüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 216 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.10.2011 - 1 Ws 744/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 04. Mai 2011 (2 BvR 2365/09) festgestellt, dass die Vorschriften über die Sicherungsverwahrung in weitem Umfang mit dem Grundgesetz unvereinbar sind.

    Die mit der Sicherungsverwahrung verbundene Freiheitsentziehung ist in deutlichem Abstand zum Strafvollzug (Abstandsgebot) so auszugestalten, dass die Perspektive der Wiedererlangung der Freiheit sichtbar die Unterbringungspraxis bestimmt (BVerfG, Urteil vom 04. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08, Rn. 100).

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.10.2011 - 1 Ws 744/11
    Dabei ist gegebenenfalls eine verfassungskonforme Auslegung des Normgehalts zu beachten (vgl. BVerfG a. a. O., Rn. 172; BVerfGE 109, 190, 239 m. w. N.).

    Die Regelungen dürfen nur nach Maßgabe einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung angewandt werden (vgl. BVerfG a. a. O., Rn. 172; BVerfGE 109, 190, 239 m. w. N.).

  • BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04

    Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.10.2011 - 1 Ws 744/11
    Auch das weitere Vorbringen des Beschwerdeführers, bereits aufgrund des Überschreitens der Frist des § 67e Abs. 2 StGB sei die weitere Unterbringung rechtswidrig, verfängt nicht, da die Fristüberschreitung selbst bei einem Verstoß gegen die Prüfungspflicht durch Untätigbleiben der Kammer den weiteren Vollzug der Maßregel unberührt lässt (vgl. Groß in Münchner Kommentar, StGB, § 67 e Rn. 9; Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 67e Rn. 6; im Ergebnis BVerfG, Beschluss vom 16. November 2004, 2 BvR 2004/04).
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